Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII
In dieser Woche treten wir der Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII des Landes Rheinland-
Pfalz bei. Der Beitritt erfolgt über das örtliche Jugendamt in Mainz. §72a SGB VIII befasst sich mit
der Sicherstellung, dass in Einrichtungen, die mit Bildungs- bzw. Erziehungsaufgaben gegenüber
Minderjährigen betraut sind, keine Menschen beschäftigt werden, die wegen Sexualdelikten
vorbestraft sind. Um dies in angemessener Weise für Insight Outside sicherzustellen, nehmen wir ab
sofort Einblick in aktuelle Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnisse der bei uns beschäftigten
Honorarkräfte. Honorarkräfte mit entsprechenden Eintragungen ins Führungszeugnis werden
selbstverständlich nicht von Insight Outside beschäftigt. Denn die Sicherheit unserer Teilnehmer hat
immer Vorrang.
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