Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII
In dieser Woche treten wir der Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII des Landes Rheinland- Pfalz bei. Der Beitritt erfolgt über das örtliche Jugendamt in Mainz. §72a SGB VIII befasst sich mit der Sicherstellung, dass in Einrichtungen, die mit Bildungs- bzw. Erziehungsaufgaben gegenüber Minderjährigen betraut sind, keine Menschen beschäftigt werden, die wegen Sexualdelikten vorbestraft sind. Um […]